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title: Allgemeine Geschäftsbedingungen — isla Studio
url: https://isla-stud.io/no/agb/
date: 2015-05-12
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# Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Saskia Teichmann, handelnd unter isla Studio Teichmann, Marcus-Heinemann-Str. 34, 21337 Lüneburg, E-Mail: <hello@isla-stud.io>, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 278 372 212 (nachfolgend „Anbieterin“).

**Stand: 14. September 2026**

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungs-, Entwicklungs-, Design-, Integrations-, Shopaufbau-, Wartungs-, Support- und sonstige individuelle Projektleistungen sowie für digitale Produkte, Software, Downloads und Lizenzen der Anbieterin.

(2) Individuelle Projekt- und Dienstleistungen nach § 3 werden ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Digitale Produkte, Downloads und Lizenzen im Online-Shop können auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erwerben. Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher gelten, finden jeweils nur auf diesen Kundenkreis Anwendung.

(3) Für einen Vertrag gilt die bei seinem Abschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Bereits bestehende Verträge werden durch eine spätere Veröffentlichung oder Änderung dieser AGB nicht rückwirkend geändert. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und wirksam einbezogene Produkt- oder Lizenzbedingungen gehen diesen AGB vor.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn die Anbieterin ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(5) „Domain“ bezeichnet Second-Level- und Top-Level-Domain. Subdomains zählen zur selben Domain, sofern darunter keine eigenständige Website oder Installation betrieben wird. Als gesonderte Installation gilt jedes technisch selbständige Produktiv-, Staging- oder sonstige System, soweit die Produktbeschreibung es einbezieht. Produkt- und Lizenzbedingungen können den Umfang abweichend konkretisieren.

§ 2 Vertragsschluss
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(1) Bei individuellen Leistungen kommt der Vertrag durch Annahme eines konkreten Angebots der Anbieterin zustande. Die Annahme kann über die im Angebot bezeichnete Kundenoberfläche, durch Auftragsbestätigung, per E-Mail oder in einer anderen vereinbarten Form erfolgen. Enthält das Angebot keine andere Annahmefrist, kann es innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang angenommen werden; danach erlischt es.

(2) Produktdarstellungen im Online-Shop sind noch kein rechtlich bindendes Angebot. Der Kunde kann Produkte in den Warenkorb legen, seine Eingaben bis zur Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche prüfen und mit den bereitgestellten Eingabemöglichkeiten berichtigen. Mit Betätigung der Bestellschaltfläche gibt er ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung des Downloads oder Lizenzschlüssels zustande.

(3) Der Vertragstext mit den Bestelldaten wird im Rahmen der gesetzlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse und kann Bestellungen in einem vorhandenen Kundenkonto einsehen. Vor dem Absenden kann er die AGB und die Widerrufsbelehrung aufrufen und speichern. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Individuelle Leistungen und Projekte im B2B-Bereich
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(1) Umfang, Leistungsart, Vergütung, Termine, Abnahme, Nutzungsrechte, Reaktionszeiten und gegebenenfalls Laufzeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Anbieterin schuldet einen bestimmten Erfolg nur, wenn dieser ausdrücklich als geschuldete Werkleistung vereinbart ist.

(2) Die Anbieterin darf zur Leistungserbringung fachlich geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit sie für die jeweilige Leistung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.

(3) Bei Webdesign-, Website-, Shop- und individuellen Entwicklungsprojekten stellt der Unternehmer die für die geplante Entwicklungsphase vereinbarten Informationen, Inhalte, Daten, Entscheidungen, Systemzugänge und Freigaben vollständig innerhalb der jeweils vereinbarten Lieferfrist bereit. Ist keine andere Lieferfrist vereinbart, müssen sie spätestens sechs Werktage vor Beginn der gebuchten Entwicklungsphase vollständig vorliegen. Liegt die vereinbarte Inhaltslieferung bei Fristablauf nicht vollständig vor, ist die Anbieterin nicht verpflichtet, den reservierten Programmier- oder Entwicklungsslot freizuhalten oder mit unvollständigen Grundlagen zu beginnen. Der betroffene Termin entfällt; ein neuer Termin wird nach Verfügbarkeit der Anbieterin vereinbart. Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine verschieben sich mindestens um drei Werktage sowie zusätzlich um den Zeitraum bis zum nächsten verfügbaren Slot. Nachweisbarer zusätzlicher Aufwand wird nach der vereinbarten Vergütung, hilfsweise nach dem im Angebot genannten Stunden- oder Tagessatz berechnet. Die Abrechnung reservierter Kapazität nach § 6 Absatz 3 und die Vertragsstrafe nach § 6 Absatz 4 bleiben unberührt.

(4) Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach der Art der Leistung vorgesehen ist, prüft der Kunde die Leistung innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist. Ist keine andere Abnahmefrist vereinbart, prüft der Kunde die bereitgestellte Leistung innerhalb von sieben Werktagen nach vereinbarter und erfolgter Bereitstellung und meldet konkrete Mängel nachvollziehbar. Gesetzliche Abnahmeregeln bleiben unberührt.

(5) Wartungs- und Supportleistungen werden innerhalb der im jeweiligen Vertrag bestimmten Leistungszeiten und Kontingente erbracht. Eine bestimmte Reaktions- oder Erledigungszeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Anfragen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Kontingents darf die Anbieterin ablehnen oder ihre Ausführung von einem gesonderten Angebot abhängig machen. Für individuelle B2B-Serviceverträge gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Bei einer Laufzeit von drei bis sechs Monaten beträgt die ordentliche Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit; bei einer Laufzeit von zwölf Monaten beträgt sie drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um die zuvor vereinbarte Laufzeit. Abweichende Regelungen im individuellen Vertrag gehen vor. Bereits wirksam vereinbarte Serviceverträge gelten mit ihren individuellen Bedingungen fort.

(6) Leistungs- und Erfüllungsort für individuelle B2B-Leistungen ist Lüneburg, soweit sich aus der Art der Leistung oder einer individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.

(7) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Kompatibilität individueller Websites und Shops für die bei Vertragsschluss aktuellen, vom jeweiligen Hersteller unterstützten Versionen von Safari, Firefox, Chrome und Edge geschuldet. Unterstützung veralteter oder nicht mehr sicherheitsgepflegter Browser bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden. Technisch nicht gleichwertig umsetzbare Funktionen bleiben ausgenommen.

§ 4 Digitale Produkte, Software und Lizenzen
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(1) Funktionsumfang, technische Voraussetzungen, Kompatibilität, Interoperabilität, Lizenzumfang, zulässige Anzahl von Installationen oder Domains, Laufzeit sowie enthaltene Updates und Supportleistungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung und den gegebenenfalls ergänzenden Lizenzbedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Digitale Produkte werden nach Vertragsschluss über einen Download, ein Kundenkonto, einen Lizenzschlüssel oder den in der Produktbeschreibung genannten Weg bereitgestellt. Verbraucher werden auf einem dauerhaften Datenträger darüber informiert, wenn sie der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und ihre Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt haben.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich beschriebenen Umfang. Unter einer Open-Source- oder sonstigen Drittlizenz bereitgestellte Bestandteile unterliegen der jeweils angegebenen Lizenz. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

(4) Zeitlich begrenzte Lizenzen oder Abonnements verlängern sich nur, wenn dies vor der Bestellung in der Produktbeschreibung angegeben ist. Abrechnungsperiode, Verlängerungszeitraum und Kündigungsmöglichkeit richten sich nach diesen Angaben und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung beendet künftige Verlängerungen; die bereits bezahlte laufende Periode bleibt bis zu ihrem Ende nutzbar.

(5) Für Verbraucher gelten bei digitalen Produkten die gesetzlichen Vorschriften über Vertragsmäßigkeit, Mängelrechte und erforderliche Aktualisierungen. Eine Änderung eines dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkts erfolgt gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Für Unternehmer darf die Anbieterin Produkte an geänderte technische, rechtliche oder sicherheitsbezogene Anforderungen anpassen, solange die vereinbarte Hauptfunktion nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
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(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bedingungen, Fristen, Verfahren und Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der [Widerrufsbelehrung](https://isla-stud.io/widerrufsbelehrung/).

(2) Bei kostenpflichtigen, nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Anbieterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat und ihm die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wurde.

§ 6 Mitwirkung bei individuellen B2B-Leistungen
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(1) Der Unternehmer stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Entscheidungen, Systemzugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig bereit. Angeforderte Mitwirkungen erbringt er innerhalb der vereinbarten Frist, mangels einer solchen spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung. Er sorgt für geeignete, aktuelle Sicherungen seiner Systeme und Daten, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang der Anbieterin gehört.

(2) Der Unternehmer versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten, Daten, Marken, Software und Zugängen verfügt und deren Nutzung im Auftrag keine Rechte Dritter verletzt. Er ist für die von ihm bereitgestellten oder zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalte verantwortlich. Er stellt die Anbieterin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Unternehmer zu vertretenden Verletzung von Rechten an diesen Inhalten beruhen; dies umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Die Anbieterin informiert ihn unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab. Der Unternehmer informiert die Anbieterin über besondere rechtliche, regulatorische oder technische Anforderungen, die für sein System gelten.

(3) Verbindlich reservierte Programmier-, Entwicklungs- oder Beratungstermine können spätestens sieben Kalendertage vor ihrem Beginn in Textform abgesagt oder verschoben werden, sofern im individuellen Vertrag keine andere Frist vereinbart ist. Bei einer späteren Absage oder wenn der Unternehmer den Termin ohne Absage verstreichen lässt, darf die Anbieterin die reservierte Kapazität nach der vereinbarten Stunden- oder Tagessatzvergütung berechnen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Kapazität werden angerechnet.

(4) Verstößt der Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig gegen seine Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 oder lässt er einen verbindlich reservierten Termin entgegen Absatz 3 ohne rechtzeitige Absage verstreichen, verwirkt er für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 Euro. Für einen fortdauernden Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht wird die Vertragsstrafe für jede vollendete Woche erneut verwirkt. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet. Sie bilden insoweit den Mindestbetrag des Schadens; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Kunde darf individuelle Leistungen oder Arbeitsergebnisse nicht als eigene White-Label-Leistung weiterverkaufen, unterlizenzieren oder Dritten zur gewerblichen Weiterverwertung überlassen, soweit dies nicht im Angebot oder in Textform ausdrücklich gestattet ist.

§ 7 Preise und Zahlung
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(1) Es gelten die im individuellen Angebot oder im Online-Shop ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies eindeutig gekennzeichnet ist.

(2) Rechnungen aus individuellen B2B-Aufträgen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist, innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug fällig. Im Online-Shop stehen die während des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung; der Gesamtpreis ist mit Vertragsschluss fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern darf die Anbieterin noch nicht erbrachte Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zurückhalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 8 Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen
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(1) Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen werden in dem im Angebot vereinbarten Umfang eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Nutzungsrechte, projektbezogene Zugangsdaten und die endgültige Übergabe oder Migration des Arbeitsergebnisses nach vollständiger Zahlung der darauf entfallenden Vergütung bereitgestellt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(2) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden, Vorlagen und allgemein nutzbares Know-how der Anbieterin werden nicht exklusiv übertragen. Für Drittsoftware und Open-Source-Bestandteile gelten deren eigene Lizenzbedingungen.

(3) Bei individuellen B2B-Leistungen ist die Anbieterin berechtigt, den Auftrag und den Kunden in ihrem öffentlichen Portfolio als Referenz aufzuführen. Dies umfasst den Unternehmensnamen, das Unternehmenskennzeichen, eine sachliche Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie Abbildungen der von der Anbieterin geschaffenen und bereits veröffentlichten Arbeitsergebnisse auf ihren Websites, in sozialen Netzwerken und in eigenen Präsentations- und Angebotsunterlagen. Der Kunde räumt der Anbieterin die hierfür erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, soweit er über diese Rechte verfügen kann. Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten Dritter und nicht veröffentlichte Arbeitsergebnisse sind ausgeschlossen. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Vertraulichkeitsvereinbarungen, Sperrfristen oder ein vereinbarter Ausschluss, gehen vor.

(4) Urheber-, Patent-, Marken-, Design- und Leistungsschutzrechte der Anbieterin verbleiben bei ihr, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden. Rechte Dritter bleiben unberührt.

§ 9 Mängel und Haftung
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(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben insbesondere die zwingenden gesetzlichen Mängelrechte und Aktualisierungspflichten unberührt. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch eine nachvollziehbare Beschreibung und die erforderlichen technischen Informationen.

(2) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
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(1) Die Parteien eines individuellen B2B-Vertrags behandeln als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die [Datenschutzerklärung](https://isla-stud.io/datenschutz/). Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 11 Vertragsdauer und Beendigung
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(1) Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Produktbeschreibung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Eine Kündigung kann mindestens in Textform erklärt werden. Soweit gesetzlich eine elektronische Kündigungsfunktion vorgeschrieben ist, kann auch diese verwendet werden. Für individuelle B2B-Verträge gilt eine abweichend vereinbarte Form.

(3) Nach Vertragsende gibt jede Partei auf Verlangen vertrauliche Unterlagen und Zugänge der anderen Partei zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Zurückbehaltungsrechte oder vereinbarten Archivierungszwecke entgegenstehen.

§ 12 Schlussbestimmungen
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(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Lüneburg ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Die Anbieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.